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Amtliche Beglaubigungen von Kopien

Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die zuständige Behörde beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk. Das zu beglaubigende Dokument muss entweder eine händische Unterschrift oder einen Stempelabdruck enthalten, um daran die Echtheit des Originaldokumentes prüfen zu können.

Beglaubigt werden können:

  • Jedes Schriftstück, das von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde; außer: z. B. Personenstandsnachweise, Vollmachten, Kaufverträge, Testamente, Bestallungsurkunden, Betreuerausweise, Register- und Grundbuchauszüge… - bei diesen Dokumenten ist eine öffentliche Beglaubigung notwendig.
  • Jedes Schriftstück, das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird; außer: z. B. Personenstandsnachweise, Vollmachten, Kaufverträge, Testamente, Bestallungsurkunden, Betreuerausweise, Register- und Grundbuchauszüge… - bei diesen Dokumenten ist eine öffentliche Beglaubigung notwendig.

Verfahrensablauf:

Vorlage des Originalschriftstückes. 
Kopien werden durch die Behörde gebührenpflichtig erstellt und beglaubigt.
Kopien mit besonderen Formaten sollten vorab erstellt und zum Termin mitgebracht werden.
Zur Beglaubigung müssen Sie persönlich erscheinen oder eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Originalschriftstück (Urschrift)
  • Ausweisdokument

Gebühren:

Je Beglaubigung (Seite):    2,50 Euro
Je Fotokopie (Seite):        0,50 Euro

Hinweis:

Dokumente, die einer öffentlichen Beglaubigung unterliegen, werden entweder von einem Notar oder einer anderen dazu befugten Stelle (z. B. Ratsschreiber) bestätigt.

Unsere Anschrift

Rathaus Dewangen
Fachsenfelder Straße 4
73434 Aalen-Dewangen

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Öffnungszeiten

Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr

Bitte beachten Sie, dass von Montag bis Mittwoch sowie am Freitag von 8.30 bis 10 Uhr und am Donnerstag von 16.30 bis 18 Uhr online gebuchte Termine im Bürgeramt vorrangig behandelt werden.

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