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Anmeldung zur Eheschließung

Trauzimmer im Aalener Rathaus
Trauzimmer im Aalener Rathaus (© Stadt Aalen)

Sie wollen heiraten?

Mit diesem Wunsch sind Sie nicht alleine: Jedes Jahr geben sich bis zu 300 Paare in den Aalener Standesämtern das Ja-Wort. Vor das Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratische Hürden gestellt. Die folgenden Seiten sollen Ihnen helfen, diese mit Leichtigkeit zu nehmen:

Anmeldung zur Eheschließung

Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt.

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen. Liegt kein Ehehindernis vor, wird ein Termin für die "Anmeldung zur Eheschließung" vereinbart. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit. Danach ist eine erneute Anmeldung der Eheschließung erforderlich.

Vorgehen

Sie müssen Ihre Eheschließung bei dem Standesamt anmelden, bei dem Sie, Ihre Partnerin oder Ihr Partner einen Wohnsitz haben. Bitte melden Sie Ihre Eheschließung gemeinsam an. Ist eine oder einer von Ihnen aus einem wichtigen Grund verhindert, so kann die Partnerin oder der Partner eine Vollmacht mitbringen

Bitte füllen Sie das Auskunftsformular vollständig aus und lassen uns dies per Mail an standesamt@aalen.de zukommen. Sie erhalten dann eine individuelle Liste mit allen erforderlichen Unterlagen.

Legen Sie alle Dokumente vollständig und im Original vor. Fremdsprachige Urkunden müssen Sie von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt vorlegen.

Hinweis: Wenn ein Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, melden Sie sich bitte frühzeitig beim Standesamt. Die Prüfung ausländischer Urkunden kann hier bis zu 9 Monate oder länger dauern.

Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung, wenn beide Ehepartner die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen

  • gültige Personalausweise oder Reisepässe
  • sog. erweiterte Meldebescheinigungen der Meldebehörde (nur bei Wohnorten außerhalb Aalens)
  • neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen (Geburtsstandesamt), wenn Sie in Deutschland geboren wurden. Liegt Ihr Geburtsort im Ausland, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Wohnsitzstandesamt, ob Ihre Geburtsurkunde überbeglaubigt werden muss.

Zusätzlich wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist 

  • neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (Standesamt der letzten Ehe) mit Scheidungsvermerk oder Eintragung des Todes.

Bei im Ausland geschiedener Ehe ist vorab ein persönliches Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig.

Zusätzlich, wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist

  • neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des Kindes, ggf. Nachweis der gemeinsamen Sorge

Zusätzlich, wenn ein Partner die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung erworben hat

  • Einbürgerungs‐ bzw. Erwerbsurkunde

Hinweis: Ob darüber hinaus im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt geklärt werden.

Anmeldungen zur Eheschließung werden nur während der Öffnungszeiten entgegengenommen und erst, nachdem uns alle Unterlagen vorher vorgelegt wurden (Terminvereinbarung für Anmeldung!).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein verbindlicher Termin erst festgelegt werden kann, wenn alle Nachweise dem Standesamt vorliegen. Trauzeugen sind nicht mehr nötig. Sie können aber bis zu zwei Zeugen mitbringen.

Heiraten im Ausland

Grundsätzlich werden in Deutschland auch Ehen anerkannt, die im Ausland geschlossen wurden, soweit die Eheschließung in der für das jeweilige Land vorgeschriebenen Form und durch die dort zuständige Stelle durchgeführt wurde.

Sie sollten sich dabei rechtzeitig darüber informieren, welche Nachweise Sie zur Eheschließung vorlegen müssen. Diese Information erhalten Sie bei der Stelle, bei der die Eheschließung vorgenommen werden soll oder auch evtl. bei der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Land bzw. bei der Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland.

Oftmals wird ein Ehefähigkeitszeugnis (z.B. in Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz) gefordert, das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellen kann. Für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind die gleichen Nachweise vorzulegen, wie wenn Sie hier heiraten würden.

Die ausländische Heiratsurkunde sollten Sie möglichst durch die Deutsche Botschaft oder das Deutsche Generalkonsulat im jeweiligen Land mit einer "Legalisation" versehen lassen, je nach Land genügt auch eine sogenannte "Apostille" (Überbeglaubigung) durch die dort zuständige Behörde.

Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland sollten Sie mit Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt vorsprechen.Hier besteht zum einen die Möglichkeit, Namenserklärungen abzugeben, da im Ausland häufig nicht die nach deutschem Recht vorgesehenen Möglichkeiten zur Namensführung in der Ehe bestehen. Zum anderen können Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe in das deutsche Eheregister nachbeurkunden lassen. In diesen Fällen sprechen Sie bitte nach Terminvereinbarung beim Standesamt Aalen vor.

Gebühren

Ganz umsonst ist eine standesamtliche Hochzeit nicht - und hoffentlich auch nicht vergebens! Die Kosten lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, z.B. wie viele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie ein Familienstammbuch wünschen.

Die Gebühren im Einzelnen:
 

  • Prüfung der Ehefähigkeit

    a) Anmeldung der Eheschließung 65,00

    b) wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit (z.B. bei Vorlage einer ausländischen Geburtsurkunde) 110,00 Euro

    c) wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist 130,00 Euro
     
  • Heirats- und Geburtsurkunde (jedes Exemplar) 20,00 Euro
  • Stammbuch, verschiedene Ausführungen ab 37,00 Euro

Es können im Einzelnen noch weitere Gebühren anfallen für evtl. erforderliche eidesstattliche Versicherungen/Anerkennungsverfahren/Kautionen.

Die Hochzeitstage und ihre Namen

Die Hochzeit Grüne Hochzeit
Der 1. Hochzeitstag Baumwollene oder Papierne Hochzeit
Der 5. Hochzeitstag Hölzerne oder (ohne Kinder) Ochsenhochzeit
Der 6. Hochzeitstag Zinn-Hochzeit
Der 7. Hochzeitstag Kupferne Hochzeit
Der 8. Hochzeitstag Töpferne oder Blecherne Hochzeit
Der 10. Hochzeitstag Rosen - Hölzerne Hochzeit
Der 12. Hochzeitstag Nickel-Hochzeit
Der 12 1/2. Hochzeitstag Petersilien-Hochzeit
Der 15. Hochzeitstag Gläserne oder Veilchen-Hochzeit
Der 20. Hochzeitstag Porzellan-Hochzeit
Der 25. Hochzeitstag Silberhochzeit
Der 30. Hochzeitstag Perlenhochzeit
Der 35. Hochzeitstag Leinwand-Hochzeit
Der 37 1/2. Hochzeitstag Aluminium-Hochzeit
Der 40. Hochzeitstag Rubin-Hochzeit
Der 50. Hochzeitstag Goldene Hochzeit
Der 60. Hochzeitstag Diamantene Hochzeit
Der 65. Hochzeitstag Eiserne Hochzeit
Der 67. Hochzeitstag Steinerne Hochzeit
Der 70. Hochzeitstag Gnadenhochzeit
Der 75. Hochzeitstag Kronjuwelenhochzeit

Unsere Anschrift

Rathaus Dewangen
Fachsenfelder Straße 4
73434 Aalen-Dewangen

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Öffnungszeiten

Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr