Bericht aus der Sitzung des Dewanger Ortschaftsrats am 28. Januar 2010

Ortsvorsteherin Schmid konnte zahlreiche Bürgerinnen und Bürger zu dieser interessanten Sitzung begrüßen. Beim ersten Tagesordnungspunkt $(text:b:„Baulandpotential (Baulandkataster) der Stadt Aalen im Internet)$ – Information der Eigentümer“ erläuterte die Leiterin des Stadtplanungsamts, Frau Stoll-Haderer die ausführliche Sitzungsvorlage anhand von Folien. Ein Baulandkataster ist ein Instrument zur Steuerung der gemeindlichen Entwicklung. Die Präsentation eines solchen Katasters im Internet ist eine kostengünstige und transparente Form der Information über das gesamte gemeindeweite Baulandpotential (alle bebaubaren Flächen). Es handelt sich nicht um ein Vermarktungsmittel, im Vordergrund stehen Information und Unterstützung. Mit Hilfe eines Baulandkatasters kann von Seiten der Stadt eine zeitgemäße und nachhaltige Diskussion über Siedlungsentwicklung für die kommenden Jahre geführt werden. Die Stadt versucht aktiv einen Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung zu leisten; ein Baulandkataster ist ein wichtiger Baustein der Siedlungsentwicklung. Das Baulandkataster Aalen startete im März/April 2009 mit dem Stadtbezirk Wasseralfingen als „Pilotprojekt“. In diesem Jahr soll das Baulandkataster aller Stadtbezirke im Internet (Geodatenportal) als Information für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Mit diesem Kataster kann auf schnelle und einfache Weise ein Überblick über bebaubare Flächen im Stadtgebiet gewonnen werden. Frau Stoll-Haderer trug vor, dass es wichtig sei, diese Flächen verstärkt ins Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken und somit diese letztendlich auch als Bauland aktivieren zu können. Damit sei ausdrücklich nicht „Vermarktung“ gemeint. Vielmehr gehe es um eine Dienstleistung für die Öffentlichkeit. Das Geodatenportal stößt auf großes Interesse und wird häufig nachgefragt. Selbstverständlich ersetze das „Baulückenkataster“ nicht weitere Schritte, die für einen tatsächlichen Grunderwerb erforderlich sind (Kontakt zum Eigentümer, Abfrage Verkaufsbereitschaft, Kontakt zu einem Makler, Verträge, etc.). Allerdings kann bei Bedarf die Stadt durchaus vermittelnd tätig werden. Bevor die Baulücken ins Internet gestellt werden können, sind gemäß § 200 BauGB („Grundstücke, Rechte an Grundstücken; Baulandkataster“) die Grundstückseigentümer zu informieren. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben muss dazu eine Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen erfolgen (Stadtinfo), gleichzeitig in den Mitteilungsblättern der Stadtbezirke sowie zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Aalen. Persönliche Benachrichtigungen sind vom Gesetz her nicht vorgesehen und aufgrund der Vielzahl der Baulücken/Grundstückseigentümer auch nicht möglich. Nach Durchführung der Beteiligung werden alle diejenigen Grundstücke in einem Baulandkataster veröffentlicht, derer Eigentümer nicht binnen eines Monats einer Veröffentlichung widersprochen haben. Diese Veröffentlichung ist für Ende Februar vorgesehen. Das Gremium fasste einen einstimmigen Beschluss. Beim Tagesordnungspunkt $(text:b:“Bebauungsplan „Westlich der Stollbergstraße“ und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet – Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen sowie Feststellungsbeschluss“)$ trug Frau Stoll-Haderer vor, dass der Aufstellungsbeschluss bereits im Januar 2008 gefasst wurde und die Auslegung im Sommer 2009 erfolgte. Die eingegangen Stellungnahmen nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs vom Bebauungsplan wurden von Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite verschiedene Anregungen hervorgebracht. Architekt Mezger vom Büro mquadrat erläuterte dem Ortschaftsrat die einzelnen Stellungnahmen sowie das Ergebnis der Prüfung und die Abwägungsvorschläge. Eine ausführliche Diskussion wurde zu den privaten Stellungnahmen der Anwohner geführt. Den Anwohnern war vor allem wichtig, dass keine Gefährdung der Kinder durch einen Durchgangsverkehr bestehe. Das Gremium war sich einig, dass keine Durchgangsstraße gebaut werde, sondern die Straße nur für Rettungs- und Müllfahrzeuge dienen soll. Das Gremium ergänzte den einstimmig gefassten Satzungsbeschluss und gab die Empfehlung ab, dass die Themen Spielplatzversorgung in Dewangen sowie die Verzahnung der Baugebiete mit der Landschaft aufzuarbeiten seien. Ebenfalls sollen vor der endgültigen Beratung zum Satzungsbeschluss im Gemeinderat die notwendigen vertraglichen Regelungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern abgeschlossen werden. $(text:b:Neufassung der Friedhofsgebührenordnung 2010)$ Herr Stadtkämmerer Staiger trug vor, dass die Stadt Aalen ein dezentrales Friedhofssystem mit insgesamt 11 Friedhöfen habe, wobei 3 Friedhöfe in der Kernstadt liegen. Die Gebühren seien jedoch auf jedem Friedhof gleich. Am 22. Februar 2006 habe der Gemeinderat die letzte Neufassung der Friedhofsgebührenordnung beschlossen. Dabei wurde ein Kostendeckungsgrad von 90 % zu Grunde gelegt. Dieser Kostendeckungsgrad wurde sowohl 2006 (90 %) als auch 2007 (89,9 %) erreicht. Die Kosten- und Leistungsrechnung 2008 ergab jedoch, dass lediglich ein Kostendeckungsgrad von 85,7 % erreicht wurde, wobei bisher eine Kostendeckung von 90 % durch den Gemeinderat vorgegeben ist. Dies bedeute einen Einnahmeausfall in Höhe von 76.749 €. Bei einem Ausgabevolumen von 1.903.759,94 € vor Abzug des öffentlichen Grüns und 1.805.781,45 € nach Abzug des öffentlichen Grüns, konnten, statt der notwendigen Einnahmen in Höhe von 1.6325.203 €, nur Einnahmen in Höhe von 1.548.454 € erzielt werden. Gründe für den Abmangel seien auch die Änderungen in der Bestattungskultur. Der Leiter des Grünflächen- und Umweltamts, Herr Kaufmann zeigte dem Gremium Schaubilder zu den veränderten Fallzahlen im Friedhofsbereich, zur Betriebsabrechung und Kosten-Leistungsrechnung. Die Urnenbestattungen steigen rapide an und liegen bei über 70 % - in Dewangen bei ca. 52 %. In anderen Leistungsbereichen, z.B. die Nutzung der Leichenzellen gehen die Fallzahlen zurück. Eine ausführliche Diskussion im Ortschaftsrat folgte zu diesem Thema mit unterschiedlichen Meinungen zur Friedhofsgebührenerhöhung. Der Vorschlag der Verwaltung, in Anbetracht der schlechten Haushaltslage der Stadt Aalen eine 100%ige Kostendeckung zu erreichen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Beschlossen wurde dann mehrheitlich der Vorschlag, die Gebühren mit einem Kostendeckungsgrad von 95 % zu erhöhen. Ortsvorsteherin Schmid $(text:b:gab bekannt)$, dass am 20.03. die Flurputzete stattfindet und interessierte Bürgerinnen und Bürger sich auf dem Rathaus melden sollen. Weiter trug Ortsvorsteherin Schmid das Ergebnis der Verkehrsschau vom Dezember 2009 vor: Beim Dreherhof und beim Riegelhof werde ein Überholverbot für beide Fahrtrichtungen festgelegt. Ein Halteverbot werde am Einmündungsbereich zur Reichenbacher Straße, Haus Nr. 1 angeordnet. Von unterschiedlicher Seite wurde die Überquerungshilfe Treppacher Straße/Rotsoldfeldstraße als nicht ausreichend angesehen und es wurden Anträge auf Signalanlage, Fußgängerüberweg und Gefahrhinweisbeschilderung vorgebracht. Die Mitglieder der Verkehrsschau waren der Meinung, dass die Mittelinsel ausreichend sei und ein Fußgängerüberweg allein schon aus rechtl. Gründen nicht möglich sei. Jedoch werde aus beiden Fahrtrichtungen im Zuge der Treppacher Straße eine Gefahrhinweisbeschilderung mit dem Zusatz „Schulweg kreuzt“ aufgestellt. Die $(text:b:Anfragen der Ortschaftsräte)$ betrafen u.a. die nicht gut begehbaren Gehwege im Krähenfeld durch hereinwachsende Hecken und Sträucher, den Weg von Rodamsdörfle nach Berg, den Winterdienst in den Hüttenhöfen, eine Bürgerinformation von sdt.net und einen Lebensmittelmarkt.
© Stadt Aalen, 29.01.2010