Ehefähigkeitszeugnis
Oftmals wird ein Ehefähigkeitszeugnis (zum Beispiel in Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz) gefordert, das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellen kann. Für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind die gleichen Nachweise vorzulegen, wie wenn Sie hier heiraten würden.
Gebühr:
a) wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 65,00 Euro
b) wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit 110,00 Euro
außer es liegt eine zwischenstaatliche Vereinbarung über Gebührenbefreiung vor.
Unsere Anschrift
Rathaus Dewangen
Fachsenfelder Straße 4
73434 Aalen-Dewangen
Öffnungszeiten
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
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