Fischereischeine

Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für das betreffende Jahr die Fischereiabgabe bezahlt wurde.

Fischereischein auf Lebenszeit

Im Regelfall wird der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Der Antragsteller muss das zehnte Lebensjahr vollendet haben und einen Sachkundenachweis (Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung) vorlegen können. Beim Fischereischein auf Lebenszeit kann die Fischereiabgabe (8,00 Euro pro Jahr) wahlweise für 1 Jahr, 5 Jahre oder 10 Jahre gezahlt werden. Nach Ablauf des gewählten Zeitraumes wird die Fischereiabgabe dann gesondert erhoben.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung:

  • Antrag
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis) und alter Fischereischein (wenn vorhanden)
  • Lichtbild

Gebühren:

  • Ausstellung: 25,00 Euro + pro gewähltes Jahr 8,00 Euro Fischereiabgabe
  • Gesonderte Erhebung der Fischereiabgabe (Verlängerung): 8,50 Euro + pro gewähltes Jahr 8,00 Euro Fischereiabgabe

Jahresfischereischein

Ein Jahresfischereischein kann nur für die in Ausbildung befindlichen Fischwirte bzw. Fischmeister, Biologen für Fischereigewässer oder Förster, die in Fischereikunde geprüft sind, ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung:

  • Antrag
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • entsprechender Nachweis
  • Lichtbild

Gebühren:

  • Ausstellung: 10,00 Euro + 8,00 Euro Fischereiabgabe
  • Gesonderte Erhebung der Fischereiabgabe (Verlängerung): 8,50 Euro + 8,00 Euro Fischereiabgabe

Jugendfischereischein

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können ohne Sachkundenachweis einen Jugendfischereischein erhalten. Dieser wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet.

Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung:

  • Antrag mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten
  • Lichtbild

Gebühren:

  • Ausstellung: 10,00 Euro

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