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Gewerbezentralregisterauszug

Aus einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) geht hervor, ob eine juristische Person (GZR4) oder eine Einzelperson (GZR3) schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Der Auszug wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) genehmigt wird.

Antragstellung

Zur Beantragung des Gewerbezentralregisterauszuges muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Nur bei juristischen Personen ist eine Antragstellung über eine bevollmächtigte Person möglich. Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob der Registerauszug für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Beim „Gewerbezentralregisterauszug für private Zwecke – Beleg-Art 1“ wird Ihnen der Auszug direkt von Bonn durch die Post zugesandt. Der „Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde – Beleg-Art 9“ wird direkt an die angegebene Behörde von Bonn aus versandt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art: 9) muss die Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck bzw. das Aktenzeichen angegeben werden.
  • Beim Zentralregisterauszug für eine „juristische Person“ (GZR4) muss zusätzlich ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden.

Für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister laden Sie sich bitte den entsprechenden Antrag in der rechten Spalte herunter. Diesen können Sie am PC ausfüllen. Bitte geben Sie den Antrag unterschrieben beim Bürgeramt oder den Geschäftsstellen der Ortsteile ab.

Gebühr

13 Euro

Unsere Anschrift

Rathaus Dewangen
Fachsenfelder Straße 4
73434 Aalen-Dewangen

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Öffnungszeiten

Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr