Namensänderung, öffentlich-rechtliche
Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und – im Grundsatz – abschließend geregelt. Darüber hinausgehende Namensänderungen dürfen deshalb nur genehmigt werden, wenn ein „wichtiger Grund“ dies rechtfertigt.
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Rathaus Dewangen
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