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Prüfung der Grabmalstandsicherheit auf den Friedhöfen in Aalen

Im Zeitraum vom 13. Mai bis 17. Mai findet auf den elf Aalener Friedhöfen die jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabmale statt.

Wir jedes Jahr kommt die Friedhofsverwaltung mit der Grabmalstandsicherheitsprüfung ihrer Verkehrssicherungspflicht gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau nach.

Die Standsicherheit wird mithilfe von entsprechend zugelassenen und regelmäßig kalibrierten Prüfgeräten ermittelt. 

Steinmetzbetriebe werden gebeten, frisch gesetzte Grabmale zu kennzeichnen, deren Fundamente bis zum Zeitpunkt der Prüfung nicht ausgehärtet sind. Diese Grabmale werden von der diesjährigen Prüfung ausgenommen.

Im Falle einer festgestellten Standunsicherheit eines Grabmals werden die Grabnutzungsberechtigten umgehend von der Friedhofsverwaltung informiert. Die Nutzungsberechtigten haben innerhalb von vier Wochen dafür Sorge zu tragen, dass die Standsicherheit wiederhergestellt wird; bei besonders umsturzgefährdeten Grabmalen innerhalb von zwei Wochen.

© Stadt Aalen, 04.04.2024