Im Zeitraum vom 18. Mai bis 21. Mai findet auf den elf Aalener Friedhöfen die jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabmale statt.
Wie jedes Jahr kommt die Friedhofsverwaltung mit der Grabmalstandsicherheitsprüfung ihrer Verkehrssicherungspflicht gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau nach. Die Standsicherheit wird mithilfe von entsprechend zugelassenen und regelmäßig kalibrierten Prüfgeräten ermittelt.
Steinmetzbetriebe werden gebeten, frisch gesetzte Grabmale zu kennzeichnen, deren Fundamente bis zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht ausgehärtet sind. Diese Grabmale werden von der diesjährigen Prüfung ausgenommen.
Wird bei einem Grabmal eine mangelnde Standsicherheit festgestellt, informiert die Friedhofsverwaltung die Nutzungsberechtigten unverzüglich. Diese sind verpflichtet, innerhalb von vier Wochen die Standsicherheit wiederherzustellen. Bei Grabmalen mit akuter Umsturzgefahr verkürzt sich diese Frist auf zwei Wochen.
PNr. 270/2026