Vaterschaftsanerkennung
Informationen für Mütter die nicht verheiratet sind
Am 01.01.1998 traten durch das "Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts" (Kindschaftsrechtsreformgesetz) und das "Gesetz zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und Neuordnung des Rechts der Beistandschaft" (Beistandschaftsgesetz) tiefgreifende Änderungen ein. Über einige herausragende und allgemein interessierende Bestimmungen wollen wir Sie mit diesem Info-Blatt unterrichten.
Gesetzliche Vertretung für das Kind
Für Kinder, die ab dem 01.07.1998 zur Welt gekommen sind gilt, dass Sie als volljährige Mutter kraft Gesetzes die alleinige elterliche Sorge über Ihr Kind haben. Es liegt zunächst somit auch allein in Ihrer Hand, dafür zu sorgen, dass die Vaterschaft zu Ihrem Kind anerkannt oder gerichtlich festgestellt wird. Möchten Sie dabei kompetente, fachkundige und zuverlässige Hilfe, steht Ihnen das für Ihren Wohnsitz zuständige Jugendamt mit Rat und Tat zur Seite
Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Jugend und Familie in Aalen Tel.: 07361/503-1525
und Außenstellen Ellwangen (Jagst) Tel.: 07961/567-3455
und Außenstelle Schwäbisch Gmünd Tel.: 07171/32-4271
Anerkennung der Vaterschaft
Für die Anerkennung der Vaterschaft gelten strenge gesetzliche Formvorschriften. Eine Anerkennung kann nur persönlich bei folgenden Behörden erfolgen:
- Jugendamt
- Standesamt (auch beim Standesamt Ihres Wohnortes)
- Notariat
Vereinbaren Sie am besten telefonisch einen Termin.
Eine Vaterschaftsanerkenntnis ist nur dann wirksam, wenn Sie als Kindesmutter dem Anerkenntnis zustimmen. Die Zustimmung muss ebenfalls persönlich bei einer der oben angeführten Behörden erfolgen. Zweckmäßig wäre es deshalb, wenn Sie mit dem Vater des Kindes zu dem vereinbarten Termin kommen würden.
Soll der Vater des Kindes sofort in den Geburtsurkunden stehen, ist es zweckmäßig, dass die Anerkennung der Vaterschaft schon vor der Geburt des Kindes erfolgt.
Unsere Anschrift
Rathaus Dewangen
Fachsenfelder Straße 4
73434 Aalen-Dewangen
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Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
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